Hauswirtschaftliche Versorgung

Ältere Menschen, die Pflege von Familienmitgliedern oder einem Pflegedienst benötigen, benötigen häufig Unterstützung zu Hause. Die häusliche Pflege ergänzt in diesem Fall die Grundversorgung.

Der Pflegedienst Van der Wurp in Dorsten unterstützt Sie unter anderem beim Einkaufen, Kochen und der Reinigung – kurzum, alles was man unter dem Thema “ Hauswirtschaftliche Versorgung „ versteht.

Unsere Zielsetzung hierbei ist es, dass Sie möglichst lange in Ihren eigenen vier Wänden bleiben können. Die Kosten übernimmt bis zum jeweiligen Höchstbetrag die Pflegekasse.

Vor Leistungsbeginn erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Hauswirtschaftliche Versorgung: Was ist das?

Hauswirtschaftliche Versorgung in Dorsten

Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist.

Welche Arbeiten fallen unter den Begriff „ hauswirtschaftliche Versorgung “ ?

  • Kauf von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen
  • Kochen und Zubereiten von warmen und kalten Mahlzeiten
  • Reinigen der Wohnung
  • Abwasch
  • Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilie
  • Beheizen von Wohnräumen

Welche Tätigkeiten zählen nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung ?

Nicht unter den Begriff der hauswirtschaftlichen Versorgung fallen alle Verrichtungen, die die Pflege oder die medizinische Versorgung einer pflegebedürftigen Person betreffen. Dazu zählen diverse medizinische Aspekte, unter anderem:

  • die Wunderversorgung
  • der Verbandswechsel
  • das regelmäßige Lagern bettlägeriger Pflegebedürftiger

Muss die hauswirtschaftliche Versorgung bei der Pflegekasse beantragt werden?

Nicht nur den Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe), auch viele andere Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie beantragen; bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ist allerdings kein gesonderter Antrag nötig.

Obwohl die hauswirtschaftliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht unter die Grundpflege fällt, muss sie nicht mit einem zusätzlichen Antrag bei der Pflegeversicherung eingefordert und bewilligt werden.

Der zuständige staatliche Leistungsträger ist wie auch für die Grundpflege die Pflegeversicherung.

Als Teil der Pflegeleistungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung gesetzlich im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt, hier können Sie auch die Bedingungen der Grundpflege nachlesen.

Bis Ende 2016 war der Zeitaufwand, der im täglichen Durchschnitt für die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Angehörigen oder im Rahmen der Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden muss, ausschlaggebend für die Pflegestufe. 

Seit Anfang 2017 gelten statt der Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die bisherigen Regelungen zur Ermittlung der hauswirtschaftlichen Versorgung sind hinfällig geworden, sie bildet aber immer noch einen relevanten Aspekt im Neuen Begutachtungsassessment. Wenn Sie einen Pflegegrad-Antrag gestellt haben, wird dieser individuell geprüft und der Pflege- und Betreuungsaufwand eingeschätzt.

Hat eine pflegebedürftige Person nach der Bewilligung durch die Pflegekasse einen anerkannten Pflegegrad, kann sie mit den finanziellen Leistungen auch die hauswirtschaftliche Versorgung abdecken.

Dies geschieht entweder im Rahmen des Pflegegelds, wenn ein Angehöriger die Pflege sicherstellt, oder durch einen ambulanten Pflegedienst, der die hauswirtschaftliche Versorgung dann mit den sogenannten Pflegesachleistungen abrechnet.

Quelle: pflegegradantrag.com

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