Haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Pflegedienst Van der Wurp in Dorsten bietet selbstverständlich auch den Service der haushaltsnahen Dienstleistungen an, denn gerade hilfs-und pflegebedürftige Menschen benötigen neben der pflegerischen auch eine hauswirtschaftliche Versorgung, etwa Hilfe bei der Hausarbeit oder bei der Erledigung von Einkäufen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was ist das?
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Als Haushaltsnahe Dienstleistungen werden Tätigkeiten bezeichnet, die an externe Firmen vergeben werden, die nicht zum Haushalt gehören. Diese Arbeiten werden gegen Bezahlung verrichtet, die immer bargeldlos erfolgen sollte.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen beispielsweise Arbeiten zur Reinigung, Pflege und Instandhaltung in und rund um den Haushalt und Garten von Privatpersonen.
Voraussetzungen für eine Haushaltsnahe Dienstleistung
Die wichtigste Voraussetzung ist erfüllt, wenn Sie als Privatperson bei einem Dienstleister Tätigkeiten in Auftrag geben, die ansonsten Mitglieder Ihres Haushalts übernehmen würden. Hierbei muss gewährleistet sein, dass es sich tatsächlich um eine reine Dienstleistung handeln, die zwingend in Ihrem Haushalt oder Garten ausgeführt wird.
Welche Arbeiten gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen ?
- Haushaltsreinigung (Fenster putzen, Staub wischen, aufräumen etc.)
- Wäschepflege (Wäsche waschen, Wäsche bügeln, Wäsche falten usw.)
- Gartenarbeit (Rasen mähen, Bäume beschneiden, Hecke schneiden etc.)
- Kleine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
(Hausmeistertätigkeiten) - Seniorenbetreuung (Einkaufshilfe für Seniorinnen und Senioren,
Unterstützung von Seniorinnen und Senioren im Alltag)
Welche Tätigkeiten zählen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?
- Medizinische Alten- oder Krankenpflege
- Pädagogische oder sonderpädagogische Betreuungs- und
Erziehungsleistungen - Spezialisierte Handwerkerleistungen von ausgebildeten Fachkräften
Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen
Jeder, der haushaltsnahe Tätigkeiten entweder in Form eines Auftrags oder eines Beschäftigungsverhältnisses im Verlauf des Jahres abgegeben hat, hat die Möglichkeit, so seine Steuerschuld zu senken. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mieter, Wohnungs- oder Hauseigentümer ist oder im Seniorenheim lebt. Der Bonus gilt einmalig pro Haushalt und darf jährlich wieder genutzt werden.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung aufgrund von haushaltsnahen Dienstleistungen ist, dass Sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Leistenden (nicht bar, sondern durch Überweisung, Dauerauftrag, Verrechnungsscheck, Einzugsermächtigung oder Online-Banking) erfolgt ist. Bei Minijobs ist eine unbare Zahlung nicht erforderlich.
Sie müssen Rechnung und Kontoauszug nicht Ihrer Steuererklärung beifügen. Auf Anforderung müssen Sie diese dem Finanzamt jedoch vorlegen.
Die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt der Staat vor allem, um der Schwarzarbeit Einhalt zu gebieten. Das Finanzamt erkennt Ihren Steuerabzug nur dann an, wenn eine Überweisung nachgewiesen werden kann.
Mit welcher Steuerermäßigung kann ich bei haushaltsnahen Dienstleistungen rechnen?
Für alle nachweisbaren Kosten ( Rechnung ! ), die Ihnen in Zusammenhang mit einer haushaltsnahen Dienstleistung entstehen, können Sie eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der Steuer) von 20 Prozent geltend machen.
Der Betrag ist auf maximal 4.000 EUR pro Jahr begrenzt. Häufige Fälle für anerkannte Kosten im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen sind: (steuern.de)